Die Sparkasse Vorpommern fördert ausschließlich Projekte bzw. Antragsteller, die im Geschäftsgebiet der Sparkasse angesiedelt sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Laufende Personal- und Betriebskosten werden in der Regel nicht gefördert.
Bevor du loslegst, halte bitte folgende Unterlagen bereit:
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Vereine, Stiftungen etc.: einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes
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Ausführliche Projektbeschreibung
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Bei Projekten mit einem zeitlichen Rahmen wie z. B. Veranstaltungen, Ausstellungen, Konzerte, Festivals, Schulprojekte etc.: einen Kosten- und Finanzierungsplan
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bei Sponsoring: Ideen, wie eine gute Kooperation gelebt werden kann
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